Notruf 110… „…und was soll ich machen?“

Ahoi,

wir sind heute gegen 0:15 nach hause gekommen, haben 70km Fahrt hinter uns.
Eingeparkt, ausgestiegen und über die Strasse.
Auf der anderen Seite angekommen, müssen wir mit ansehen, wie zwei offensichtlich betrunkene Jugendliche sowohl unser als auch ein weiteres geparktes Auto bepinkeln.
In diesem Fall ist der Sachverhalte für

§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html

erfüllt.
Ob auch Sachbeschädigung vorliegt, ist eine ungeklärte Frage.
Weil ich aber alleine war(mal meine schwangere Frau vernachlässigt) und zwei betrunkene Jugendliche durchaus ein gewisses Gewaltpotenzial haben können, zog ich es vor den Notruf 110 zu wählen.
Nach Nennung meines Namens, meines Aufenthaltsortes und des Grundes meines Anrufes hat der Gesprächspartner mich ersthaft gefragt, was er nun machen soll.
Ich bezweifel, dass ich ihm sein Job erklären muss.
Die Frage, was er nun tun solle, hat er in dem 57 Sekunden-Telefonat mindestens drei mal gestellt.
Wie sich in dem Telefonat abzeichnete, war keine Hilfe zu erwarten und ich beendete das Gespräch.

Das nenne ich nicht unbedingt „Dein Freund und Helfer“.
Ein Telefonat zu Freunden hätte deutlich mehr Erfolg gehabt.

Es ist daher kaum verwunderlich, dass die Kriminalität weiter steigt, wenn die Polizei nichts tut und die Selbstjustiz damit fördert.

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